Title: Scheidungsrecht
Published: 22. September 2020
Last modified: 7. Februar 2024

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# WENN DIE LIEBE VERFLOGEN IST – BETREUUNG VON SCHEIDUNGSVERFAHREN

Sind aus einer Ehe gemeinsame Kinder hervorgegangen, müssen sich die in Trennung
lebenden Eltern Gedanken über die Punkte **Sorgerecht, Unterhalt für Ehegatten **
sowie **Kindesunterhalt** machen. Leider geht eine Trennung nicht immer friedlich
vonstatten, da negative Angelegenheiten zwischen den Eheleuten stehen.

Sie möchten Ihre Ehe beenden? Unsere erfahrene **Fachanwältin für Familienrecht 
Janina Konerding** nimmt Ihnen in dieser schwierigen Lebenssituation Ihre Sorgen
ab. Ihre **Kanzlei Schröter Hartmann Rechtsanwälte in Hamburg** ist bei allen Fragen
rund um das Familienrecht Ihr kompetenter Partner. Nehmen Sie für Ihren Wunschtermin
am besten Kontakt auf – gerne auch per E-Mail oder über das Kontaktformular!

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Wir beraten Sie gern in einem persönlichen Gespräch!
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Sie möchten sich scheiden lassen?

Sollten Sie sich dazu entschieden haben, Ihre Ehe zu beenden, unterstützen wir Sie
bei der Vornahme der anfallenden Maßnahmen.

In der Regel ist ein Trennungsjahr notwendig, bevor der Scheidungsantrag tatsächlich
gestellt werden kann. Erst dann beginnt das eigentliche Scheidungsverfahren. Sollten
sich **beide Parteien einig** sein, sind diese Verfahren wenig zeitaufwendig. Sind
allerdings Kinder im Spiel, wird der Sachverhalt komplizierter. Auch bei der **Uneinigkeit**
über den Vermögensausgleich, Unterhaltsansprüche und sonstigen Scheidungsfolgesachen
wird das Verfahren komplexer und kann von einem Laien kaum durchschaut werden.

Ein **erfahrener Scheidungsanwalt** behält für Sie den Überblick und tritt für Ihre
Interessen und natürlich auch immer im Sinne des Kindeswohls ein.

Wer bekommt das Sorgerecht?

Das Sorgerecht beschäftigt sich mit dem** rechtlichen Verhältnis zwischen Eltern
und Kind.** Wem das Sorgerecht zugesprochen wird, der hat das **Recht darauf, für
das Kind zu sorgen.** Zu beachten sind dabei auch die Pflichten, die bei der Versorgung
eines Kindes entstehen. Pflichten sind z. B. die Erziehung und die Beaufsichtigung.

Welchem Elternteil das alleinige Sorgerecht zugesprochen wird oder ob es gemeinsam
wahrgenommen wird, spielt bei der **Scheidung** eine Rolle. Doch auch in anderen
Fällen kann Uneinigkeit über das Sorgerecht für ein Kind bestehen, etwa bei **unehelichen
Kindern.** Ganz gleich, aus welchen Gründen Sie mit dem Sorgerecht konfrontiert 
werden – in der Rechtsanwaltskanzlei steht Ihnen mit Janina Konerding eine kompetente
Anwältin für das Sorgerecht zur Seite.

Wie sieht es mit dem Umgangsrecht bei Kindern aus?

Ein Umgangsrecht kann **unabhängig vom Sorgerecht **eingeräumt bzw. aberkannt oder
eingeschränkt werden. Auch einer nicht verwandten dritten Person kann ein Umgangsrecht
zugeschrieben werden. Hierbei ist immer maßgeblich, was dem Kindeswohl zuträglich
ist.

Das Umgangsrecht ist dann von Bedeutung, wenn sich aufgrund einer Scheidung der 
Umgang eines Elternteils mit dem Kind nicht mehr automatisch ergibt. Laut § 1684
des Bürgerlichen Gesetzbuches hat ein Kind jedoch das **Recht darauf, zu beiden 
Elternteilen persönlichen Kontakt zu haben.** Im Umkehrschluss haben beide Elternteile
sowohl das Recht als auch die Pflicht, mit dem Kind in persönlichem Kontakt zu stehen.

Wer zahlt den Unterhalt für die Kinder?

Mit dem Unterhalt soll gewährleistet werden, dass die **alltäglichen Bedürfnisse
der unterhaltsberechtigten Person **befriedigt werden. Dazu gehören z.B. schulische
Bildung oder für die Kindeserziehung. Sollten Sie Fragen dazu haben, welche Beträge
Ihnen im Falle einer Scheidung oder ähnlichen Vorkommnissen zustehen, wenden Sie
sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt in unserer Kanzlei.

Wer zahlt Unterhalt für den Ehepartner / die Ehepartnerin?

Sowohl verheiratete Ehegatten als auch Geschiedene haben unter Umständen einen Anspruch
auf Unterhalt. Ebenso Verwandte in gerader Linie. Grundsätzlich geht es darum, dass
die unterhaltsberechtigte Person ihre **alltäglichen Bedürfnisse erfüllen** kann,
wie zum Beispiel die Haushaltsführung.

## Eine Scheidung mit und ohne Fachanwalt oder -anwältin/a

Wird ein Scheidungsverfahren angestoßen, besteht ein **Anwaltszwang nach **[**§ 114 FamFG**](https://www.gesetze-im-internet.de/famfg/__114.html),
denn vor einem Familiengericht müssen die Eheleute durch einen Rechtsanwalt oder
eine Rechtsanwältin vertreten werden. In Ausnahmen kann darauf verzichtet werden.
Diese Ausnahmen sind unter § 114 Abs. 4 FAMFG festgelegt. Auch wenn Sie zu diesen
Ausnahmen gehören, muss das nicht heißen, dass Sie sich an keinen Fachanwalt oder
keine Fachanwältin richten. Für die Einreichung des Scheidungsantrags jedoch brauchen
Sie wiederum einen Anwalt, der diesen dem Gericht übergibt. Kommen Sie bei Fragen
gerne auf uns zu. 

## Ein gemeinsamer Anwalt / eine Anwältin für beide Parteien ist in folgenden Fällen möglich

Prinzipiell brauchen **beide Parteien einen Anwalt / eine Anwältin**. Deshalb ist
eine gemeinsame Anwaltsperson nicht ganz richtig. Es geht vielmehr um die Konstellation.
So kann nur eine Partei die Anwaltsperson damit betreuen, sich um die **notwendigen
Antragstellungen zu sorgen**. Wird der Scheidung zugestimmt, ist die andere Partei
vom Anwaltszwang ausgenommen. Möchte ein Paar jedoch vor Gericht verhandeln, brauchen
beide Parteien einen separaten Anwalt / eine separate Anwältin. 

Fragen zur Scheidung? Wir sind für Sie da!
Telefon: [040 - 797 247 520 0](https://www.kanzlei-schroeter-hartmann.de/scheidungsrecht/+49407972475200?output_format=md)

## FAQ

Was versteht man unter dem (neuen) Scheidungsrecht?

Das sogenannte neue Scheidungsrecht gilt **seit dem Jahr 2008**. Eine Scheidung 
kann nur von einem Gericht ausgesprochen werden. Bevor dies aber geschehen kann,
müssen die Ehepartner ein Jahr lang getrennt voneinander leben. Es gibt zwei Arten
von Scheidungen: einvernehmliche und streitige. Bei einem Streit dauert das Verfahren
meist länger.

**Außerdem zu beachten: **Beide Elternteile haben auch nach der Scheidung ein grundsätzliches
Umgangsrecht mit den Kindern. 

[Weitere Informationen finden Sie ab § 1565 BGB.](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1565.html)

Was steht einer Frau beim Scheidungsrecht zu?

Ausschlaggebend für die Berechnung des Unterhalts ist die [Düsseldorfer Tabelle](https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2021/Duesseldorfer-Tabelle-2021.pdf).
Grundsätzlich richtet sich diese nach den **ehelichen Lebensverhältnissen**. Der
Lebensstandard soll während der Trennungszeit erhalten bleiben. Wollen Sie als Frau
den Unterhalt berechnen, nehmen Sie als Grundlage das bereinigte Nettoeinkommen 
des Mannes. Bei einer Trennung steht der Frau laut Tabelle 45 % davon zu, wenn die
Ehefrau nicht selbst erwerbstätig ist. Lassen Sie sich im Einzelfall gerne von uns
beraten.

Was sagt das Scheidungsrecht zum Thema Unterhalt?

Sind Kinder im Spiel, darf der betreuende Partner bis zu **3 Jahre lang nach Geburt**
des Kindes Unterhalt verlangen. Dieser Zeitraum kann anschließend verlängert werden.
Des Weiteren kann man Unterhalt verlangen wegen:

 * Alters
 * Krankheit
 * Erwerbslosigkeit
 * Aufstockung
 * Ausbildung
 * Billigkeit

Welches Scheidungsrecht gilt wann?

Welches Recht gilt, hängt davon ab, um **welche Länder **es sich konkret handelt.
Dabei spielt keine Rolle, welches Gericht, sowohl im In- als auch Ausland zuständig
ist. Die Verfahren unterscheiden sich von Land zu Land teils stark. Kommen Sie am
besten auf uns zu und wir klären Ihr Anliegen im Detail.

Wer bekommt das Haus?

Bei der Frage, wer das Eigenheim bei einer Scheidung erhält, kommt es darauf an,
wie die **Eigentumsverhältnisse** geklärt sind. Wenn das Haus einem Ehepartner **
allein gehört,** bekommt dieser es auch nach der Scheidung. Handelt es sich um **
Miteigentum**, können sich die Partner zwischen mehreren Möglichkeiten entscheiden:

 * Einer der Partner bekommt das Haus
 * Das Haus wird verkauft und der Kaufpreis aufgeteilt
 * Beide Partner wohnen weiter im Haus

Was kostet ein Scheidungsanwalt?

Grundsätzlich kommen bei einer Scheidung immer Kosten auf Sie zu. Dazu zählen sowohl**
Gerichtskosten als auch Kosten für einen rechtlichen Beistand**. Sind sich die zwei
Parteien uneinig, sind die Kosten normalerweise entsprechend höher. Außerdem kommt
es bei den Kosten immer auch auf den Verfahrenswert an. Ein Beispiel: Beträgt der
Verfahrenswert 4.000 € und die Scheidung erfolgt einvernehmlich, kann mit Kosten
um die 1.000 € gerechnet werden. Dabei macht der Anwalt oder die Anwältin** Dreiviertel
der Kosten **aus. 

Scheidungen sind immer sowohl mit **emotionalen als auch finanziellen Konsequenzen**
verbunden. Seien Sie sich darum bewusst. Außerdem sind Scheidungen immer eine komplexe
Angelegenheit. Ohne eine Fachperson für Familienrecht kann diese nicht durchgeführt
werden. Kommen Sie für eine Beratung gerne auf uns zu.

Welche Unterlagen brauche ich für eine Scheidung?

Folgende Dokumente benötigen Sie für eine Scheidung:

 * Heiratsurkunde
 * Eventuell Ehevertrag
 * Eventuell Geburtsurkunden der minderjährigen Kinder
 * Vereinbarung der Scheidungsfolgen
 * Vereinbarung zum Versorgungsausgleich
 * Erklärung, wie es um die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse steht
 * Formular zur Beantragung der Verfahrenskostenhilfe

Wenn Sie eines oder mehrere der Formulare benötigen, schreiben Sie Ihrem Fachanwalt
oder Ihrer Fachanwältin einfach direkt oder **kommen Sie auf uns zu**.

Wie läuft eine Scheidung ab?

 1. Der Beginn einer Scheidung startet immer mit der Einreichung des Scheidungsantrags
    nach Ablauf des Trennungsjahres. 
 2. Der Scheidungsantrag wird anschließend an den anderen Ehegatten übermittelt. Dieser
    kann entweder zustimmen oder ablehnen. 
 3. Wenn der Scheidungsantrag angenommen wird (einvernehmliche Scheidung), wird der
    sogenannte Versorgungsausgleich durchgeführt. Beide Parteien füllen dafür das entsprechende
    Formular aus. Dieser Ausgleich wird jedoch immer durchgeführt, außer die Eheleute
    verzichten darauf oder die Ehe dauerte weniger als drei Jahre an. 
 4. Nach Einsicht in die Formulare legt das Gericht einen Scheidungstermin fest.
 5. Am Scheidungstermin, der normalerweise 10 bis 15 Minuten dauert, wird der Scheidungsbeschluss
    vom Richter verkündet.

Wann reiche ich am besten die Scheidung ein?

Um einen Scheidungsantrag einreichen zu können, muss erst** das Trennungsjahr abgelaufen
sein**. Wenn Sie einen Scheidungsanwalt oder eine Scheidungsanwältin beauftragt 
haben, reicht dieser / diese den Antrag frühzeitig vor Ablauf des Trennungsjahres
ein.

Wie lange gilt ein Unterhaltsrecht? 

Grundsätzlich gilt: Sobald ein Kind die** Ausbildung beendet** hat, entfällt der
Unterhaltsanspruch. Es kommt also immer darauf an, wo das Kind im Leben steht und
ob es sich selbst unterhalten kann. Grundsätzlich kann man bei Kindern unter 16 
Jahren von Unterhalt ausgehen. Außerdem kann ein Kind so lange Unterhalt verlangen,
bis die Ausbildung abgeschlossen ist und es seine Lebenshaltungskosten selbst stemmen
kann.

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**Janina Konerding**
Fachanwältin für Familienrecht

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