Title: Impressum
Author: RegioHelden
Published: 16. Juni 2020
Last modified: 7. Februar 2024

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# Impressum

NameSchröter Hartmann RechtsanwälteAdresseWeidenbaumsweg 17
 21029 HamburgTelefon
+49407254050E-Mail-Adresse[schroeter.hartmann@hamburg.de](https://www.kanzlei-schroeter-hartmann.de/impressum/schroeter.hartmann@hamburg.de?output_format=md)
Verantwortlich für den InhaltFrau Janina KonerdingUmsatzsteuer-IDDE 117996316VertretungsberechtigterFrau
Janina Konerding

Hinweise gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG) und Mandanteninformationen
gemäß § 2 Dienstleistungs-
Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV):

Rechtsanwalt Hans Schröter, Partner, bis 31.12.2010
Rechtsanwalt Holger Hartmann,
PartnerRechtsanwalt Jan Meier, Partner, auch Fachanwalt für VerkehrsrechtRechtsanwältin
Janina Konerding, PartnerinRechtsanwalt Hans-Joachim Rosenthal, Partner

### Zuständige Kammer

Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg
Bleichenbrücke 920354 HamburgTelefon: +
49 40 357441-0Telefax: +49 40 357441-41E-Mail: info@rechtsanwaltskammerhamburg.dewww.
rechtsanwaltskammerhamburg.de

### Berufsbezeichnung

Die Partner/ Berufsträger sind Mitglieder der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer 
Hamburg. Die Berufsbezeichnung lautet „Rechtsanwalt“ bzw. „Rechtsanwältin“ und wurde
den Partnern/ Berufsträgern aufgrund bundesdeutscher Rechtsnormen von dem zuständigen
Justizministerium/ der zuständigen Justizbehörde nach bestandener Zweiter Juristischer
Staatsprüfung und besonderem Zulassungsverfahren zuerkannt. Die Befugnis, die Bezeichnung„
Fachanwalt für Verkehrsrecht“ zu führen, wurde Herrn Rechtsanwalt Jan Meier von 
der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg aufgrund nachgewiesener besonderer
theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrung nach den Bestimmungen der Fachanwaltsordnung(
FAO) verliehen.

### Berufsrechtliche Regelungen

Die berufsrechtlichen Regelungen Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), Berufsordnung(
BORA), Fachanwaltsordnung (FAO), Bundesrechtsanwaltsvergütungsgesetz (BRAGO, bis
30.06.2004), Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG, seit 01.07.2004) und Berufsregeln
der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE) können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer(
BRAK) in der Rubrik „Berufsrecht“ auf Deutsch und Englisch eingesehen und abgerufen
werden. Der Rechtsanwalt ist ein dem Richter und Staatsanwalt gleichgeordnetes, 
unabhängiges Organ der Rechtspflege, § 1 BRAO, und nicht nur seiner Mandantschaft
verpflichtet, sondern auch der Rechtsordnung. Als unabhängiger Berater und Vertreter
in allen Rechtsangelegenheiten ist es Aufgabe des Rechtsanwalts, seine Mandantschaft
vor Verlusten zu schützen, rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend
zu begleiten, vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden zu bewahren und
gegen verfassungswidrige Beeinträchtigung und staatliche Machtüberschreitung zu 
sichern, § 1 BORA. Das Mandatsverhältnis ist verfassungsrechtlich privilegiert, 
so daß der Rechtsanwalt beispielsweise nicht vom Staat gezwungen werden kann, über
den Inhalt eines Mandantengesprächs gegenüber Dritten zu berichten.

### Außergerichtliche Streitschlichtung

Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag
die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer(
gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle
der Rechtsanwaltschaft (§§ 191 f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet
zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), E-Mail: schlichtungsstelle@
brak.de.

### Berufshaftpflichtversicherung

Rechtsanwälte sind gesetzlich verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden
abzuschließen und aufrechtzuerhalten, § 51 Abs. 1 BRAO. Die Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung
muß eine Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro je Versicherungsfall abdecken.
Für die Partner/ Berufsträger besteht eine Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung
bei der Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft, 10900 Berlin. Diese Vermögensschadens-
Haftpflichtversicherung gilt für das gesamte Gebiet der Europäischen Union und den
Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.

### Gewährleistung

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keine Rechtsberatung im Einzelfall dar, sondern lediglich allgemeine Informationen.
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